Hallo Hochfrequenz,
es ist kein Fehler, sich im Sinne der Kunststofflager-Richtlinie mit der Planung zu befassen.
Dass die KustLRl hier zwischen Primär - und Sekundärstoffen unterscheidet, macht vom Schutzziel aus betrachtet keinen Unterschied.
Je nach Lagergrößen beurteile ich insbesondere Reifenlager in diesem Sinne, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Lagerabschnitten.
Die rechtliche Position ist ggf. etwas wackelig, zugegeben. Aber Mitdenken und Diskutieren mit dem Antragsteller bringt hier aufgrund der Logik schnell weiter...
Gruß
Matthias Bußmann